Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Flinkify Automatisierungsagentur

Stand 30.06.2025

§ 1 Geltungsbereich

  • • Diese AGB gelten für sämtliche Leistungen der Flinkify Automatisierungsagentur gegenüber ihren Kunden.
  • • Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
  • • Durch die Auftragserteilung erkennt der Kunde diese AGB verbindlich an.
  • • Für Kooperationspartner gelten zusätzlich gesonderte Kooperationsverträge.

§ 2 Vertragsgegenstand

  • • Flinkify bietet individuelle Dienstleistungen rund um die Automatisierung von Geschäftsprozessen mithilfe KI‑gestützter Agenten, Dashboards und Software.
  • • Die konkreten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Dienstleistungsvertrag, inklusive ggf. ergänzender Auftragsverarbeitungs‑ oder Kooperationsverträge.

§ 3 Leistungsumfang

  • • Flinkify erstellt für den Kunden maßgeschneiderte Automatisierungskonzepte – z. B. für Check‑in‑Automatisierung, Rechnungserfassung oder Lead-Qualifizierung.
  • • Beratung, Umsetzung und Wartung erfolgen durch Flinkify aus einer Hand.
  • • Der genaue Umfang wird im Einzelfall vertraglich definiert.

§ 4 Vergütung & Zahlungsbedingungen

  • • Die Vergütung richtet sich nach dem bestätigten Dienstleistungsvertrag.
  • • Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug fällig.
  • • Bei Zahlungsverzug behält sich Flinkify vor, Verzugszinsen zu berechnen.

§ 5 Mitwirkung des Kunden

  • • Der Kunde stellt alle benötigten Informationen und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung.
  • • Verzögerungen aufgrund unterlassener Mitwirkung können nicht zu Lasten von Flinkify gehen.

§ 6 Haftung & Gewährleistung

  • • Flinkify haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Haftung für Datenverlust besteht nur bei grober Fahrlässigkeit.
  • • Die Haftung ist auf den im Vertrag vereinbarten Auftragswert begrenzt.
  • • Für mittelbare Schäden, wie entgangene Gewinne, besteht keine Haftung, sofern keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung vorliegt. Entsprechende Regelungen in Kooperationsverträgen haben Vorrang.
  • • Insbesondere haften wir nicht für Datenschutzverstöße, die durch Kooperationspartner verursacht werden – diese müssen eigenverantwortlich die Datenschutzanforderungen erfüllen.
  • • Bei Einsatz von KI zur potenziellen Überwachung von Mitarbeiter:innen berücksichtigt Flinkify die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG.

§ 7 Datenschutz

  • • Der Kunde verpflichtet sich, die datenschutzrechtlichen Vorgaben zu beachten.
  • • Flinkify übernimmt die Datenverarbeitung im Rahmen eines Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV).
  • • Personenbezogene Daten werden ausschließlich zweckgebunden verarbeitet.
  • • Technische und organisatorische Maßnahmen sichern die Daten vor unbefugtem Zugriff oder Verlust.
  • • Freelancer handeln ausschließlich weisungsgebunden und datenschutzgerecht im Auftrag von Flinkify.
  • • Regelmäßige Schulungen durch Flinkify gewährleisten den sicheren Umgang mit KI-Systemen.